Klimabündnis Brühl
... wer wir sind:
- Zusammenschluss der Umweltinitiativen Brühl seit dem 22. Oktober 2022
- Mit dabei u.a.: Brühl4Future, NABU, ADFC, BOVIVO e. V., Weltladen, Dorfgemeinschaften Schwadorf, Initiative Seebrücke, „Rettet das Brühler Klima“, „Wind der Veränderung“, Foodsharer, Keinkauf e. V., Vertreter:innen von Schulen, weitere Vereine und auch Einzelpersonen
- Wir haben regelmäßige Plenen
- Wir machen Aktionen, auf die wir uns im Plenum einigen
Keine Erweiterung des Phantasialands auf Kosten eines Naturschutzgebiets
Die in Klammern stehenden Ziffern verweisen auf die Quellen:
Das Phantasialand plant eine erhebliche räumliche Erweiterung – und bedroht damit eines der wichtigsten Naturschutzgebiete der Region: das 14,2 ha große Naturschutzgebiet Ville „Ententeich“
Die Villewälder zwischen Köln und Bonn beherbergen nicht nur verschiedene europa-rechtlich geschützte Natura 2000-Gebiete, sondern auch einige Naturschutzgebiete. Eines davon, das ca. 14,2 ha große Gebiet „Ententeich“. Dieses liegt auf Brühler Stadtgebiet in unmittelbarer Nähe des Phantasialandes (nachfolgend PL) und droht einer Erweiterung des Freizeitparks zum Opfer zu fallen:
Die in September 2025 anstehende Kommunalwahl riskiert das gewachsene Gleichgewicht zwischen den Interessen der Allgemeinheit – insbesondere des Naturschutzes –und des erfolgreichen Privat-Unternehmens drastisch zu verschieben.
Rechtlicher Hintergrund
Bereits 2022 wurde ein Flächentauschvertrag zwischen dem Land NRW und dem Phantasialand geschlossen. Voraussetzung für dessen Umsetzung ist ein Bebauungsplan der Stadt Brühl. Sollte dieser beschlossen werden, würde das NSG in das Eigentum des Phantasialands übergehen – mit unabsehbaren Folgen für Natur und Umwelt und Anwohner.
Politische Positionen
Die bisherige Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatte sich gegen die Aufnahme einer entsprechenden Planung ausgesprochen. Doch im Vorfeld der Kommunalwahl 2025 zeichnet sich ein politischer Meinungswandel ab: Während nur die Grünen und die Linke weiterhin klar gegen eine Erweiterung Stellung beziehen, befürworten CDU und FDP das Projekt ausdrücklich. Die SPD fördert ebenfalls die Erweiterung, allerdings mit Auflagen.
Aus Sicht des Klimaschutzes gilt es dringend, den zu erwartenden unumkehrbaren Verlust des Naturschutzgebiets zu verhindern:
Ein ökologisch wertvoller Lebensraum
Das Naturschutzgebiet Ententeich enthält ca. 10 ha Waldgebiet, ein ca. 4 ha großes Biotop bzw. ein Flachmoor und bildet einen Lebensraum für besonders scheue und ruhe-bedürftige Tierarten. Seit über 30 Jahren wird das Gebiet wegen seines Wertes für den Naturhaushalt und als Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Brutgebiet für Wasservögel, geschützt1. Es bildet einen wichtigen Puffer zwischen dem PL und den weiter westlich liegenden Waldflächen, die – soweit nicht selbst geschützt - forstwirtschaftlich genutzt werden und einen wichtigen Teil des Naherholungsgebiets Ville-Seenplatte bilden. Eine Erweiterung würde zudem zu einer Durchtrennung des Waldgebietes führen und wäre eine Störung für das sich in den letzten Jahrzehnten entwickelte, intakte Ökosystem.
Geplante Erweiterung und Nutzung
Nach dem der 8. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln zugrunde liegenden Konzept beabsichtigt das PL auf der Fläche des Naturschutzgebietes Ententeich folgendes zu bauen:
ca. 6,5 ha Aquapark-Hotelresort
ca. 2,5 ha Theater- und Konzerthalle
ca. 2,5 ha zusätzliche Parkplätze (2)
Umweltauswirkungen – bereits offiziell dokumentiert
Die Begründung zur 8. Änderung des Regionalplans listet bereits erhebliche negative Umweltauswirkungen auf (3), darunter:
Schutzgut Mensch
Erhöhung von Belastungen (Lärm, Verkehr, Klima/Luft)
Beeinträchtigung der Erholungsfunktion und der Wohnqualität durch Flächenverlust, Störung und Zerschneidung von Freiraumbereiche, insbesondere durch Verlust von Waldflächen (ca. 10 ha)
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Verlust eines festgesetzten Naturschutzgebiets (NSG „Ententeich“,14 ha, davon ca. 10 ha Waldflächen)
Verlust eines gesetzlich geschützten Biotops (4 ha) innerhalb des NSG
Verlust bzw. Beeinträchtigung von Lebensstätten planungsrelevanter geschützter Arten (Springfrosch, Eisvogel, Mäusebussard, Grünspecht, Kleinspecht, Waldlaubsänger, Teichhuhn, Uferschwalbe (Schlafplatz), Fledermäuse (Nahrungsraum))
Trenn- und Störungseffekte für umliegende Biotopverbundflächen
Schutzgut Boden
großflächige Versiegelung von Böden, teils mit besonderen Standorteigenschaften (Grund-/Stauwasser)
Schutzgut Wasser
Inanspruchnahme von Oberflächengewässern und empfindlicher grundwasserbeeinflusster Flächen
mögliche Verschärfung von Hochwassersituationen (Flächenversiegelung)
Schutzgut Klima / Luft
Beeinträchtigung von Klimafunktionen und Lufthygiene durch Verlust klimatisch wirksamer Waldbereiche und klimatisch wirksamer Offenlandflächen (Kaltluftschneise)
Bei der Beratung dieser Planänderung hat der Regionalrat die nunmehr sichtbaren drastischen Folgen des Klimawandels nicht vorhergesehen.
Ein Plan aus der Zeit gefallen
Bereits in 2024 wurde das 1,5 Grad-Ziel, das im Pariser Klimaabkommen festgelegt wurde überschritten, somit liegt eine veränderte Sachlage gegenüber dem Jahr 2013 mit der Regionalplanänderung vor, die in der lokalen Politik unbedingt berücksichtigt werden muss.
Die Folgen der Erweiterung
Darüber hinaus ist nicht erkennbar, dass bislang die folgenden Aspekte angemessene Berücksichtigung gefunden haben:
Bei ca. 2 Mio. Besuchern des PL in 2023 wäre im Falle der Erweiterung der bisher ca. 12 ha großen Parkfläche (ohne Parkplätze) (4) um bis zu ca. 14ha weitere Fläche mit einem erheblichen Anwachsen des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Angesichts des Umstands, dass der weitaus überwiegende Teil der Parkbesucher per PKW anreist, muss insbesondere die dadurch stetig wachsende Emissionsbelastung neu bewertet werden. Schon heute führen die Besucheranstürme regelmäßig zu unerträglichen Stauungen sowohl an den beiden Autobahnabfahrten als auch innerstädtisch.
Der Austausch des NSG gegen eine weitgehend versiegelte Fläche einschließlich der zu erwartenden neuen Verkehrsführungen wird einen empfindlich spürbaren Einfluss auf das Mikroklima vor Ort haben. Die bisher schon aufgetretenen Überflutungen bei Starkregenereignissen drohen häufiger und drastischer zu werden.
Auch sind Art und Ausmaß der Emissionen nicht mit Blick auf die veränderte Nutzung (abendliche Konzerte und Theatervorstellungen) und die Dauer der Bauphase – sowohl in der eigentlichen Erweiterungsfläche als auch im Rahmen der umweltrechtlichen Kompensationsmaßnahmen - bewertet worden. Dabei ist auch zu beachten, dass das Freizeitpark-Vorhaben nicht nur an ein Wohngebiet, sondern auch an ein, im dicht-besiedelten Rheinland, besonders wertvolles zusammenhängendes und EU-gefördertes5 Waldgebiet angrenzt.
Die bisher vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen können die Versiegelung des Naturschutzgebiets und die Umweltbelastungen durch die Baumaßnahmen sowie das nach Fertigstellung zu erwartende Mehraufkommen an Besucherverkehr nicht ausgleichen: Die vorgesehene „Aufwertung“ vorhandener angrenzender Waldflächen würde eine massive Störung von Flora und Fauna in und um diese Gebiete, und die teilweise großflächige Vernichtung wertvollen Jungwalds und einiger Biotope, bedeuten. Dieser Flächenverlust wäre seinerseits wiederum an anderer Stelle durch Aufforstung zu kompensieren. Durch die im Rahmen des umweltrechtlichen Ausgleichs vorzunehmenden Aufforstungen würde wertvolle landwirtschaftliche Fläche verloren gehen.
Die Ersatzaufforstungen würden zudem viele Jahrzehnte brauchen, um den Wert des vernichteten Waldes zu erlangen.
Angesichts der aktuell nur zu deutlich erkennbaren Folgen des menschengemachten Klimawandels und des durch die internationale Biodiversitätskonferenz gestellten Ziels, 30 Prozent der Erdoberfläche unter Naturschutz zu stellen, ist es nicht hinnehmbar, ein Naturschutzgebiet aufzugeben und privaten Investoren zur Verfolgung ihrer wirtschaftlichen Interessen zur Verfügung zu stellen. Damit würden unser aller ebenso kleinteilige wie kostspielige Bemühungen um Umwelt- und Klimaschutz an anderer Stelle ad absurdum geführt. Eher besteht vielmehr Bedarf an einer umfassenderen Schutzausweisung auch weiterer Gebiete des Ville-Waldes.
Unser Appell an Politik und Öffentlichkeit
Wir appellieren an die Verantwortlichen auf Landes- und Kommunalebene, ihrem Verfassungsauftrag gerecht zu werden. Dies in Verantwortung auch für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen (Art. 20a GG), und fordern Sie auf, die notwendigen Schritte einzuleiten, um eine Übereignung des NSG Ententeich und damit einen nicht zu rechtfertigenden Präzedenzfall im Sinne eines Ausverkaufs der Natur6 zu verhindern!
Stoppen Sie die Bebauung des NSG Ententeich. Verteidigen Sie unsere Naturschutzgebiete.
1 https://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/karten/nsg
2 https://extra.bezreg-koeln.nrw.de/brk_media/_regionalplan/koeln/pub_planaenderung_08/textliche_darstellung.pdf
3 https://extra.bezreg-koeln.nrw.de/brk_media/_regionalplan/koeln/pub_planaenderung_08/textliche_darstellung.pdf
4 https://de.wikipedia.org/wiki/Phantasialand
5 https://www.villewaelder.de/de/das-projekt/eu-und-naturschutz.html
6 Wenn alle 10.751 Gemeinden Deutschlands (https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinde_(Deutschland)) jeweils 14,2 ha unter Naturschutz stehender Fläche aufgegeben würden, verlöre die BRD über 150.000 ha an Naturschutzgebieten. Es geht bei dem NSG Ententeich um ca. 1 % der Waldfläche Brühls (vgl. die Angabe unter https://statistik.nrw/sites/default/files/municipalprofiles/l05362012.pdf). Wenn alle Gebietskörperschaften Deutschlands 1 % ihrer Waldfläche zur Versiegelung durch Private freigäben, würden 115.000 ha Wald aufgegeben (1 % von 11,5 Mio qm2 – vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Wald_in_Deutschland).
Klimaschutz-Konzept
Vertreter:innen des Klimabündnis haben sich in zwei Workshops mit dem städtischen Klimaschutzkonzept befasst und selbst potentielle 81 Maßnahmen definiert.
Unsere Anmerkungen sind:
- Das vorliegende Papier enthält vor allem die Planung, neue weitere Konzepte zu schreiben bzw. Arbeitskreise einzuberufen.
- Eine ausreichende Hinterlegung mit konkreten und Brühl-spezifischen Maßnahmen ist noch nicht erfolgt. Insofern ist das vorliegende Ergebnis eher so etwas wie ein Startpunkt / Kick-off für Konzeptionen.
- Für die Maßnahmen-Detaillierung sollte die Verwaltung direkt auf Interessengruppen wie das Klimabündnis zugehen.
- Die Maßnahme KO M4 „Initiierung und Steuerung eines bürgerschaftlichen Netzwerkes Klima und Umweltschutz“ berücksichtigt übrigens nicht, dass es bereits ein breit aufgestelltes Klimabündnis Brühl gibt, dass auch nicht „gesteuert“ werden möchte.
Viele für das Klima
Neu gegründetes Klimabündnis heizt den Brühler Politikern ein
Klimatag in Brühl
Am vergangenen Samstag wurde durch zahlreiche Initiativen in Brühl der erste Klimatag veranstaltet. Auf Einladung von Brühl4Future präsentierten sich vor dem Rathaus die Brühler Umweltgruppen. Der Naturschutzbund präsentierte seine Arbeit, Foodsharer verteilten kostenlos gesunde Snacks, die Bornheimer Parents4Future informierten zur Rheinspange. Der Fairladen rief ins Bewusstsein, dass Klima nicht nur ein lokales Thema ist.
Nach Auftritt der Mundart-Musiker von „Kerk und Band“ und einer Second Hand-Modenschau wurde die Diskussion mit den im Brühler Rat vertretenen Parteien sowie Bürgermeister Dieter Freytag eröffnet. Auf dem heißen Stuhl saßen die Politiker besonders dann, wenn die Fragen von den örtlichen Kindern gestellt wurden. So wurde etwa ein zügiger Ausbau von Photovoltaik auf den Schulen angemahnt. Bürgermeister Dieter Freytag sagte höchste Priorität zu, auch wenn es für die Module momentan Lieferschwierigkeiten gäbe.
Dem Aktionstag war am Vormittag die Gründung des Umweltbündnisses Brühl vorangegangen. Hier sind neben Brühl4Future auch NABU, ADFC, der Weltladen, die Dorfgemeinschaften Schwadorf, die Initiativen Seebrücke, „Rettet das Brühler Klima“, „Wind der Veränderung“ und der Fairladen, vertreten. Weitere Initiativen haben ihre Mitarbeit angekündigt. Mit regelmäßiger Vernetzung wird das Klimabündnis gemeinsame Aktionen zur örtlichen Umweltpolitik durchführen.